Strafrecht

Das Strafrecht ist eine sehr komplizierte Materie. Wenn erstmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, muss dies zwingend durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht beendet werden. Bestenfalls geschieht dies durch eine Einstellung des Verfahrens oder durch Freispruch. Kein Verfahren erledigt sich selbstständig oder gerät in Vergessenheit, das sollte man immer bedenken. Je früher Sie Ihre Rechte wahrnehmen, desto besser stehen Ihre Chancen. Hierbei ist ausnahmsweise keine Eigeninitiative gefragt. Ihre Aussagen und Mitteilungen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft könnten Ihnen hierbei zum Verhängnis werden. Vorprogrammierte Missverständnisse könnten zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Eine zeitnahe Beratung kann Ihnen bei der Vermeidung von Missverständnissen helfen.

Eine strafrechtliche Inanspruchnahme erfolgt meist erst nach Monaten. Dies kann im Zweifel dazu führen, dass Sie entlastende Zeugen nicht mehr auffinden können oder diese sich schlichtweg nicht mehr erinnern. Daher sollten alle für Sie günstigen Tatsachen am Anfang gesammelt und ggfls. der Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Dies kann dazu führen, dass Ihr meist harmloser Fall nach Monaten keine Eigeninitiative entwickelt und in einem für Sie ungünstigen Licht erscheint.

Die Kanzlei hilft Ihnen mit ihrer speziellen Fachkenntnissen beispielsweise bei folgenden Themenbereichen:

  • Verleumdung, Beleidigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Körperverletzung,
  • gefährliche Körperverletzung,
  • schwere Körperverletzung
  • Korruption (Bestechung)
  • Diebstahl, Ladendiebstahl, schwerer Diebstahl
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Hehlerei
  • Betrug
  • Sachbeschädigung
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Erpressung
  • Brandstiftung
  • Urkundenfälschung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage
  • Nötigung
  • Stalking
  • sexueller Missbrauch
  • sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung
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