Verkehrsrecht

Wir betreuen Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Sollten Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz (unter anderem in Form von Reparaturkosten, kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeuges, Gutachterkosten oder einer Nutzungsausfallentschädigung), sowie von Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen, welche Sie durch einen Verkehrsunfall erleiden.

Wenn die Frage des Verschuldens nicht eindeutig geklärt werden kann oder zu Ihren Lasten ausfällt, unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen.

Bei der Vermittlung eines Gutachters unterstützen wir Sie gerne.

Die Verkehrsordnungswidrigkeiten umfassen u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsmessungen, oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch hier nehmen wir Ihre Rechte wahr und unterstützen Sie bei der Abwehr von Bußgeldansprüchen, „Punkten in Flensburg“ oder eines drohenden Entzuges der Fahrerlaubnis.

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