Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Gesellschaften. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Rechtsstreitigkeiten, welche sich nach dem Abschluss von Verträgen ergeben. Hält sich eine Partei nicht an die Absprachen aus dem Vertrag oder ist beispielsweise eine Kaufsache mangelbehaftet, so ist zu prüfen, ob die andere Partei auf der Grundlage des Vertrages Schadensersatz oder Schmerzensgeld beanspruchen, oder gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten kann.

Doch nicht nur Verträge, sondern auch tatsächliche Begebenheiten bilden Schuldverhältnisse, aus denen Ansprüche hergeleitet werden können. Verhaltensweisen, durch die eine andere Person verletzt wird, unrichtige Auskünfte, aufgrund derer einer anderen Person ein Schaden entsteht oder die Vereinnahmung von Geldbeträgen ohne Rechtsgrund sind hier nur einige Beispiele der vielen Fallgestaltungen des täglichen Lebens.

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